Covid-19: Aktuelle Besuchsregelungen
In den Bezirksseniorenzentren des Sozialhilfeverbandes Braunau gelten aktuell folgende Besuchsregelungen:
Besuchszeiten: Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr
Ausnahmen in Hospiz- und Palliativfällen
Einlass nur mit FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mind. gleichwertig genormtem Standard UND einem gültigen 3G-Nachweis
FFP2-Maske ist während des gesamten Besuchs zu tragen.
Vor Ort werden keine Zutrittstests angeboten.
Registrierung zu Beginn des Besuchs, Einhaltung der Hygienevorschriften
Als 3G-Nachweis gilt:
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) bestätigt wurde
- Behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser nicht älter als 180 Tage ist
- Corona-Testpass gemäß Covid-19-Schulverordnung
- gültiger, negativer PCR-Test, dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf
- gültiger, negativer Antigentest einer befugten Stelle, dessen Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf
- gültiger, negativer Antigentest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde, dessen Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf
- Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen COVID-19-Impfstoff:
- Zweitimpfung, bei Personen ab 18 Jahren, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf
- Zweitimpfung, bei Personen unter 18 Jahren, wobei die Zweitimpfung nicht länger als 210 Tage zurückliegen darf
- Drittimpfung, wenn diese nicht länger als 365 Tage zurückliegt
- Immunisierung bei Genesenen: Erstimpfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein pos. PCR-Test vorlag oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf
Bei Covid-Fallhäufungen in einem Bezirksseniorenzentrum kann es zu Sperren von Wohnbereichen kommen (in diesem Fall sind keine Besuche möglich).
Wir ersuchen um Verständnis für diese Maßnahmen – danke für Ihre Unterstützung!
Bleiben Sie gesund!