Covid-19: Aktuelle Besuchsregelungen
In den Bezirksseniorenzentren des Sozialhilfeverbandes Braunau gelten aktuell folgende Besuchsregelungen:
max. 4 Besuche mit jeweils max. 2 BesucherInnen pro Bewohner/in pro Woche
Besuchszeiten: Montag bis Sonntag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Einlass nur mit FFP2-Maske UND negativem Covid-Test (Von der Pflicht zur Testung ausgenommen sind Personen, die in den letzten sechs Monaten nachweislich mit Covid-19 infiziert waren. FFP2-Maske ist dennoch zu tragen.)
Ein negatives PCR-Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Ein negatives Anti-Gen-Testergebnis (Schnelltest) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Von der Pflicht zur Testung ausgenommen sind weiters Personen, die einen Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von 3 Monaten vorlegen (ACHTUNG: Hier gilt KEINE ärztliche Bestätigung – Nachweis nur von ausgewählten Laboren möglich!)
Gesundheitscheck und Registrierung zu Beginn des Besuchs
Einhaltung der Hygiene-, Sicherheits- und Abstandsvorschriften
Bei Covid-Fallhäufungen in einem Bezirksseniorenzentrum kann es zu Sperren von Wohnbereichen kommen (in diesem Fall sind keine Besuche möglich)
Ausnahme in Hospiz- und Palliativfällen
Wir ersuchen um Verständnis für diese Maßnahmen – danke für Ihre Unterstützung!