FAQs
Fragen und Antworten rund um den Sozialhilfeverband Braunau
Mit dem Pflegegeld soll ein Beitrag zu Mehraufwendungen für Pflege und Betreuung geleistet werden.
Das Ziel ist es, Personen mit Pflegebedarf die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen, damit diese ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen können. Das Pflegegeld ist im Pflegegeldgesetz geregelt.
Die Tagesbetreuung in unseren fünf Bezirksseniorenzentren im Bezirk Braunau kostet € 50,- für einen Ganztagesaufenthalt und € 30,- für einen Halbtagesaufenthalt. Zuzüglich Pflegezuschlag.
Die Kosten setzen sich aus dem Heimentgelt, dem Pflegezuschlag und der tageweisen Reinigungspauschale zusammen.
Nähere Infos zum Tagsatz finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bezirksseniorenzentren“. Wenn Sie das gewünschte Bezirksseniorenzentrum ausgewählt haben finden Sie den Tagsatz unter der Rubrik „Allgemeine Infos“.
Den Antrag auf Kurzzeitpflege stellen Sie bitte direkt beim jeweiligen Bezirksseniorenzentrum. Unsere kompetenten AnsprechpartnerInnen in den Bezirksseniorenzentren geben Ihnen gerne umfassende Auskunft. Eine Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet, sie kann von einigen Tagen bis zu drei Monaten in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für einen Platz in einem Bezirksseniorenzentrum variieren je nach Anbieter und Bundesland. In der Regel setzen sie sich aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag, der sich nach der Pflegestufe richtet, zusammen.
Zur Deckung der Kosten für einen Platz in einem Bezirksseniorenzentrum wird der Großteil des Pflegegeldes und des Einkommens (z.B. Pension) der Person mit Pflegebedarf herangezogen. Wenn das Pflegegeld und das Einkommen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, wird die Differenz aus Mitteln der Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes beglichen.
Bis zur Abschaffung des Pflegeregresses mit 01.01.2018 wurde zusätzlich auf das Vermögen einer Person mit Pflegebedarf zugegriffen.
Die Kosten für einen Platz in einem Bezirksseniorenzentrum sind unterschiedlich. Sie unterscheiden sich nach Bundesländern und der Art der Einrichtung (z.B. öffentlich oder privat). Die Kosten für einen Platz in einem Bezirksseniorenzentrum steigen außerdem mit der Pflegestufe an, weil Personen mit höherer Pflegestufe einen höheren Pflegebedarf haben.
Die BeraterInnen für Soziales geben hierbei gerne nähere Auskunft.
In der Regel ist ein Einzug in ein Bezirksseniorenzentrum ab Pflegestufe 4 möglich.
Ein Einzug mit einer niedrigeren Pflegestufe ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Für alle Bezirksseniorenzentren im Bezirk Braunau werden Heimanträge in den Sozialberatungsstellen gestellt. Eine Aufnahme ist erst ab der Pflegestufe 4 möglich. Die BeraterInnen für Soziales helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Antrages. Die jeweiligen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Homepage unter der Rubrik „Sozialberatung“.
Sollte eine Finanzierung des Platzes in einem Bezirksseniorenzentrum nicht selbst möglich sein, ist zusätzlich ein Sozialhilfeantrag nach dem Oö. SHG bei der Sozialberatungsstelle zu stellen, der dann bei der Bezirkshauptmannschaft geprüft und gegebenenfalls ein positiver Bescheid über die Übernahme der Heimgebühren erlassen wird.
Für die Beantragung des Pflegegeldes reicht ein formloser Antrag. Für Personen, die eine Pension beziehen, erfolgt dieser beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger. Berufstätige und mitversicherte Personen sowie Personen, die eine Sozialhilfe beziehen, stellen den Antrag an die PVA.
Wenn der Antrag bei einer nicht zuständigen Stelle (z.B. bei einer anderen Behörde, einem Gemeindeamt, etc.) eingebracht wird, ist dies kein Problem. Das Bundespflegegeldgesetz verpflichtet alle Stellen zur Weiterleitung an den zuständigen Entscheidungsträger.
Sobald die zuständige Stelle den formlosen Antrag erhalten hat, wird den Betroffenen ein Formular zugeschickt. In diesem Formular wird nach der Ursache des Pflegebedarf gefragt, außerdem muss angegeben werden, bei welcher Tätigkeit Unterstützung erforderlich ist und ob bereits pflegebezogene Leistungen in Anspruch genommen werden.
Der Pflegebedarf muss durch ÄrztInnen (in manchen Fällen durch eine diplomierte Pflegekraft) festgestellt werden.
Wichtig: Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist ein neuer Antrag auf Pflegegeld einzubringen.
Zur Unterstützung zuhause gibt es unterschiedliche „mobile Dienste“. Je nachdem in welcher Gemeinde Sie wohnen gibt es vier verschiedene Organisationen, welche für die Hauskrankenpflege zuständig sind. Eine Aufstellung der Zuständigkeit und die jeweilige Ansprechperson finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Mobile Betreuung“.
Auch eine Tagesbetreuung in einer unserer Bezirksseniorenzentren wäre möglich, dadurch leben Sie zwar noch zuhause, haben aber tagsüber eine gute Betreuung und Gesellschaft.
Für eine ständige Betreuung zuhause wäre die 24h Betreuung eine Lösung.
Sollte zuhause leben nicht mehr möglich sein, wäre die erste Anlaufstelle ein Betreubares oder Betreutes Wohnen. Die speziell ausgestatteten Wohnungen und die organisatorische Begleitung fördern das selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden.
Was Sie genau nutzen können und wie Sie dazu kommen, lässt sich mit Beratung am besten herausfinden. Eine der fünf Sozialberatungsstellen unterstützt Sie gerne bei der Findung der besten Lösung.
Falls Sie näheren Einblick in den Arbeitsalltag einer Pflegekraft erlangen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Bezirksseniorenzentrum zur Vereinbarung eines Schnuppertermins, um Ihnen hautnah zu zeigen, was die Ausübung eines Pflegeberufes mit sich bringt.
Ja, die Möglichkeit, den Zivildienst in einem unserer Bezirksseniorenzentren zu leisten, besteht. Bei Vorliegen eines Feststellungsbescheides der Zivildienstserviceagentur kann eine Bewerbung jederzeit beim Sozialhilfeverband in Braunau abgegeben werden oder per E-Mail an karin.altmueller@shvbr.at
geschickt werden.
Ja, die Möglichkeit besteht. Bitte mit dem gewünschten Bezirksseniorenzentrum Kontakt aufnehmen, die Heimleitung informiert Sie dann bezüglich der weiteren Schritte.
Nähere Informationen für einen Job im Pflegebereich, zur Ausbildung oder allgemein den Voraussetzungen finden Sie auf www.sinnstifter.at oder auf www.sone.co.at. Ebenso stehen unsere Pflegekräfte in den jeweiligen Bezirksseniorenzentren für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Wir bieten in den Bereichen Pflege und Betreuung, Verwaltung, Küche, Hauswirtschaft und Haustechnik für unterschiedliche Berufsgruppen Stellen an. Unsere offenen Stellen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Karriere. Gerne können Sie hier auch eine Initiativbewerbung abschicken.
Folgende Stellen gibt es in unseren Bezirksseniorenzentren:
Leitungspositionen:
- Heimleitung
- Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes
Pflege und Betreuung:
- Wohnbereichsleitung
- Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn
- PhysiotherapeutIn
- ErgotherapeutIn
- PflegefachassistentIn
- Fach-SozialbetreuerIn für Altenarbeit
- Fach-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit
- PflegeassistentIn
- Heimhilfe
- Stützkraft in der Pflege
- Hilfskraft in der Pflege
- Pflegelehrling Verwaltung:
- Assistenz der Heimleitung
- SachbearbeiterIn
- MitarbeiterIn Verwaltungsdienst
Küche:
- Küchenleitung
- Küchenleitung-Stellvertretung
- Koch/Köchin
- Angelernte Küchenhilfskraft
- Küchenhilfskraft
- Lehrling
Hauswirtschaft/Haustechnik:
- Reinigungsleitung
- ReinigungsmitarbeiterIn
- HaustechnikerIn
- Haustechnik-Hilfskraft
Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines Heimplatzes erfüllt sind, muss ein schriftlicher Antrag für eine Aufnahme in eines unserer Bezirksseniorenzentren bei einer Sozialberatungsstelle gestellt werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Aufnahme in eines unserer Bezirksseniorenzentren sind:
- Pflegestufe 4
- Anmeldung für das Bezirksseniorenzentrum
- ausgefüllter ärztlicher/pflegerischer Fragebogen
- Klärung einer eventuell notwendigen Kostenübernahme durch den Sozialhilfeverband Braunau
Pflegegeld ist auf einen längerfristigen Pflegebedarf ausgelegt. Eine Voraussetzung ist deshalb, dass man mindestens für sechs Monate auf Unterstützung angewiesen ist.
Der Unterstützungsbedarf muss zumindest 65 Stunden im Monat betragen.
Außerdem muss die Person mit Pflegebedarf ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (unter gewissen Umständen ist auch ein Bezug im EWR-Raum und der Schweiz möglich). Nähere Infos erhalten Sie bei einer unserer Sozialberatungsstellen.