Geschäftsstelle

Diese befindet sich auf der Bezirkshauptmannschaft Braunau mit der Adresse:

Sozialhilfeverband Braunau


Hammersteinplatz 1, 5280 Braunau am Inn

Tel: +43 (0) 7722 / 803 - 0

E-Mail: geschaeftsstelle.post@shvbr.at

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen während der Bürozeiten sehr gerne zur Verfügung:

Montag bis Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag | von 14.00 bis 16.00 Uhr

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstützen den Obmann und die Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

Bezirkshauptmann und SHV-Obmann

Mag. Gerald KRONBERGER

Mag. Gerald KRONBERGER

+43 (0) 7722 / 803

Obmann Stellvertreter, Abteilungsleiter Sozialabteilung

Mag. Stefan PICHLER

Mag. Stefan PICHLER

+43 (0) 07722 / 803

Geschäftsführerin Sozialhilfeverband Braunau

Mag. Karin ALTMÜLLER

Mag. Karin ALTMÜLLER

+43 (0) 7722 / 803 - 60346

Leitende Referentin der Sozialabteilung

Zentralbetriebsrat

Zentralbetriebsratsvorsitzender

Leitbild

Die Sozialhilfeverbände mit ihren Mitgliedsgemeinden stellen einen wesentlichen Grundpfeiler der oberösterreichischen Soziallandschaft dar. Unter besonderer Beachtung regionaler Unterschiedlichkeiten und in Wahrung der Eigenständigkeit jedes Verbandes gewährleisten wir koordiniert und flächendeckend soziale Dienstleistungen. Durch Kooperation und Vernetzung sichern wir Lösungskompetenz unter sich verändernden demografischen und wirtschaftlichen Bedingungen.

Soziale Funktion und Kooperation

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen.

Wir bekennen uns zur Subsidiarität, Solidarität und Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

Eine der wesentlichen Aufgaben sehen wir in der Entwicklung und Erhaltung der Lebensqualität von hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen. Wir wollen die eigenständige Lebens- und Haushaltsführung erhalten und fördern.

Wir unterstützen und stärken pflegende Angehörige.

Wir tauschen uns regelmäßig zu Fragen der strategischen, betriebswirtschaftlichen und sozialen Planung und Steuerung aus. Auch dadurch wahren wir unsere Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot von sozialen Leistungen.

Der Blick auf die sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen unseres Tuns führt zu einer engen Abstimmung der Leistungsangebote. Unsere Ziele erreichen wir durch das Handeln und Wirken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In diesem Sinne achten wir auf leistungs- und zufriedenheitsfördernde Rahmenbedingungen in unseren Verantwortungsbereichen.

SHV-Geschäftsstelle

Aufgaben:

  • Vorbereitung und Abwicklung der Geschäfte des Sozialhilfeverbandes;
  • Personalangelegenheiten;
  • zentrale Verwaltung der Bezirksseniorenzentren;

Obmann

Der Obmann des Sozialhilfeverbandes ist nach den Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes der Bezirkshauptmann.

Er vertritt den Sozialhilfeverband nach außen und ist zuständig für

  • die Einberufung, Vorbereitung sowie Leitung der Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes,
  • die Durchführung der Beschlüsse dieser Gremien,
  • die laufende Geschäftsführung.

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand wird von der Verbandsversammlung gewählt. Dieses Organ ist für alle Personalangelegenheiten zuständig, entscheidet über Vermögensfragen sowie über Darlehensaufnahmen und Investitionen des Verbandes.

Der Verbandsvorstand entscheidet weiters über die Einrichtung von Sozialen Diensten sowie von Sozialberatungsstellen.
Er legt auch die Entgelte für die Leistungen des Sozialhilfeverbandes fest. Darunter fallen insbesondere die Heimentgelte für die Bezirksseniorenzentren und die Entgelte für die Sozialen Dienste.

Verbandsversammlung

Durch die Verbandsversammlung haben alle Gemeinden ein Mitspracherecht im Sozialhilfeverband.
In dieses Gremium entsendet jede Gemeinde, je nach Einwohnerzahl, bis zu sechs Vertreter, aus dem Kreis des Gemeinderates und sie besteht derzeit aus 71 Mitgliedern.

Die Verbandsversammlung entscheidet über den regionalen Sozialplan, den jährlichen Voranschlag, den Rechnungsabschluss sowie den Dienstpostenplan und legt den Hebesatz der SHV-Umlage fest. Sie überwacht die Verwaltung, entscheidet über die Errichtung von stationären Einrichtungen und bestimmt über die Verwendung des Verbandsvermögens.

Prüfungsausschuss

Der Zuständigkeitsbereich des Prüfungsausschusses erstreckt sich auf die Überprüfung und Feststellung

  • ob die Gebarung den Gesetzen und sonstigen Vorschriften entspricht,
  • ob die verwendeten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden,
  • ob die Gebarung richtig verrechnet wird und die Führung der Kassen sowie der Vermögens- und Schuldenrechnung sachlich und rechnerisch richtig ist.